
Hygieneregeln
konkretisiert am 08.01.2021
Gemäß der aktuellen Corona-Regelungen in Baden-Württemberg gilt auch für die Führungen an der Liebfrauenschule:
Mindestabstand
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen wird generell empfohlen.
Maskenpflicht
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) für Personen ab 6 Jahren.
Innerhalb geschlossener Räume sollen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
3G-Regel - Nachweis
Der Zutritt ist nur Personen gestattet, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Tests sind als Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder als PCR-Test (max. 48 Stunden alt) möglich.
Bitte bringen Sie folgende Nachweisdokumente mit:
- gültiger Personalausweis
- digitaler Impfausweis ODER Genesenen-Nachweis (z. B. PCR-Befund jünger als 6 Monate oder Genesenenzertifikat)
Keinen Nachweis benötigen Kinder unter 6 Jahren, Kinder, die noch nicht in der Schule sind oder Schüler*innen unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches teilnehmen.
Zutrittsverbot mit Symptomen
Es besteht ein Zutrittsverbot für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (v. a. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) aufweisen.